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Rozdzielność majątkowa

Rozdzielność majątkowa (intercyza) - Notariusz Gdynia - Karolina Adam

Czym jest rozdzielność majątkowa?

Rozdzielność majątkowa, potocznie zwana intercyzą, to umowa zawierana przez małżonków (lub przyszłych małżonków), która reguluje ustrój majątkowy w małżeństwie w sposób odmienny niż przewiduje to ustawowy ustrój wspólności majątkowej. Oznacza to, że każdy z małżonków zachowuje odrębność majątkową – zarówno w odniesieniu do majątku nabytego przed ślubem, jak i po zawarciu związku małżeńskiego.

Tego typu umowę można zawrzeć wyłącznie w formie aktu notarialnego – w kancelarii notarialnej. W kancelarii Karoliny Adam w Gdyni zapewniamy kompleksową i dyskretną obsługę tej czynności.

Kiedy warto ustanowić rozdzielność majątkową?

Rozdzielność majątkowa może być zawarta:

  • przed ślubem – wtedy zaczyna obowiązywać od dnia zawarcia małżeństwa;
  • w trakcie trwania małżeństwa – skutkuje od momentu podpisania aktu notarialnego (lub późniejszego terminu wskazanego w umowie).
  • Die häufigsten Gründe, aus denen sich Ehepartner für einen Ehevertrag entscheiden:

    • Schutz des Vermögens eines der Ehepartner (z. B. vor der Haftung für die Schulden des anderen Ehepartners),
    • die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit durch einen der Ehepartner,
    • Der Wunsch nach finanzieller Transparenz und getrennter Vermögensverwaltung,
    • Sinnvolle Planung des Familienvermögens und der Erbfolge,
    • die Sicherung der Interessen von Kindern aus früheren Beziehungen.

    Was bringt die Gütertrennung?

    • Jeder Ehepartner behält die volle Kontrolle über sein Vermögen – ohne Mitwirkung des anderen.
    • Keine Haftung für die Schulden des anderen Ehepartners, sofern sich diese nicht aus anderen Vorschriften ergibt.
    • Die Möglichkeit, eigenständig Verbindlichkeiten einzugehen, Verträge abzuschließen und Vermögen zu erwerben.
    • Vereinfachte Abrechnung im Falle einer Scheidung oder Trennung – eine Aufteilung des gemeinsamen Vermögens ist nicht erforderlich.
    • Sicherheit und Transparenz in privaten und geschäftlichen Lebenssituationen.

    Wie lässt sich die Gütertrennung beim Notar vereinbaren?

    Das Verfahren zum Abschluss eines Ehevertrags in einer Notarkanzlei ist einfach und schnell:

    1. Kontaktaufnahme mit der Notarkanzlei – Terminvereinbarung und Erfassung der ersten Informationen zu den Ehegatten oder Verlobten.
    2. Erstellung des Entwurfs des Ehevertrags – gemäß den geltenden Vorschriften und dem Willen der Parteien.
    3. Unterzeichnung der notariellen Urkunde – das Dokument erlangt Rechtskraft, sobald es von beiden Parteien in Anwesenheit des Notars unterzeichnet wurde.
    4. (Optional) Anmeldung des Ehevertrags bei den Behörden – z. B. bei der Aktualisierung der Daten im CEIDG oder im Grundbuch.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweise der Ehegatten (oder zukünftigen Ehegatten),
    • im Falle eines vorehelichen Ehevertrags – Angaben zur geplanten Hochzeit,
    • im Falle eines Ehevertrags während der Ehedie Heiratsurkunde (kann vorgelegt oder vom Notar beschafft werden),
    • In einigen Fällen – Angaben zu eventuellen Verbindlichkeiten oder Vereinbarungen zwischen den Parteien.

    Gütertrennung in Gdynia – sicher und professionell mit der Notarkanzlei von Karolina Adam

    Der Abschluss eines Ehevertrags ist eine wichtige rechtliche und lebenswichtige Entscheidung, die bewusst und in einer Atmosphäre des Vertrauens getroffen werden sollte. In der Notarkanzlei von Karolina Adam in Gdynia bieten wir Ihnen:

    • eine umfassende Erläuterung der rechtlichen Folgen der Gütertrennung,
    • eine individuelle Betreuung und Diskretion,
    • kurze Bearbeitungszeiten und eine zügige Abwicklung der Unterlagen,
    • Unterstützung bei weiteren Formalitäten, falls erforderlich.
    PREISLISTE FÜR NOTARIELLE DIENSTLEISTUNGEN

    Nicht alle Gebühren, die beim Notar anfallen, stellen dessen Vergütung dar. Die endgültigen Kosten bestimmter Rechtshandlungen werden zusätzlich durch Gerichtsgebühren und Steuern beeinflusst.

    Die von Notaren erhobenen Gebühren umfassen unter anderem:

    • die Gerichtsgebühr gemäß dem Gesetz vom 28. Juli 2005 über die Kosten in Zivilsachen;
    • die Steuer auf zivilrechtliche Handlungen gemäß dem Gesetz vom 9. September 2000 über die Steuer auf zivilrechtliche Handlungen;
    • die Erbschafts- und Schenkungssteuer gemäß dem Gesetz vom 28. Juli 1983 über die Erbschafts- und Schenkungssteuer;
    • die Notargebühr, deren Höhe in der Verordnung des Justizministers vom 28. Juni 2004 über die Höchstsätze der Notargebühren geregelt ist;
    • die Mehrwertsteuer in Höhe von 23 % auf die erhobene Notargebühr.

    In der Regel können Sie sich telefonisch über die voraussichtlichen Kosten einer notariellen Handlung informieren; eine konkrete Kostenangabe ist jedoch erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen möglich.

    Fragen Sie nach einem freien Termin

    Kontaktieren Sie uns, um die Verfügbarkeit eines Termins in unserer Kanzlei zu prüfen. Gerne passen wir den Termin an Ihre Bedürfnisse an.

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