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Poświadczenie dziedziczenia

Poświadczenie dziedziczenia - Notariusz Gdynia - Karolina Adam

Co to jest poświadczenie dziedziczenia?

Poświadczenie dziedziczenia to urzędowy dokument sporządzany przez notariusza, który potwierdza, kto i w jakim udziale dziedziczy majątek po zmarłej osobie. Stanowi on alternatywę dla postępowania sądowego o stwierdzenie nabycia spadku – jest szybszy, równie skuteczny i ma taką samą moc prawną.

W kancelarii notarialnej Karoliny Adam w Gdyni pomagamy spadkobiercom uzyskać notarialne poświadczenie dziedziczenia w sposób sprawny, profesjonalny i zgodny z obowiązującymi przepisami prawa spadkowego.

Kiedy można skorzystać z poświadczenia dziedziczenia u notariusza?

Z poświadczenia dziedziczenia można skorzystać, jeśli:

  • osoba zmarła była obywatelem Polski i mieszkała w kraju,
  • od momentu śmierci nie odbyło się jeszcze sądowe stwierdzenie nabycia spadku,
  • wszyscy spadkobiercy są znani, zgodni i obecni przy czynności lub reprezentowani na mocy pełnomocnictwa,
  • nie ma sporu co do treści testamentu ani udziałów w spadku.
  • Eine notarielle Erbbescheinigung kann sowohl die gesetzliche als auch die testamentarische Erbfolge umfassen.

    Was sind die Vorteile einer notariellen Erbbescheinigung?

    • Schnelligkeit – die Beurkundung kann sogar noch am selben Tag erfolgen, ohne dass man auf einen Gerichtstermin warten muss.
    • Gleiche Rechtswirksamkeit wie ein Gerichtsbeschluss – die notarielle Urkunde berechtigt zur Eintragung ins Grundbuch, zur Freigabe von Bankkonten usw.
    • Geringere Kosten als bei einem Gerichtsverfahren (in vielen Fällen).
    • Transparentes Verfahren – der Notar sorgt für die Vollständigkeit der Unterlagen und überprüft den Sachverhalt.
    • Keine Notwendigkeit, einen Rechtsanwalt oder Anwalt hinzuzuziehen – der Notar erteilt die erforderlichen Erläuterungen.

    Wie läuft das notarielle Erbschaftsbestätigungsverfahren ab?

    1. Kontaktaufnahme mit der Notarkanzlei – die Erben melden sich bei der Kanzlei, vereinbaren einen passenden Termin und übermitteln die Daten des Verstorbenen.
    2. Zusammenstellung der Unterlagen – die Kanzlei gibt Hinweise, was vorzubereiten ist (z. B. Sterbeurkunde, Testament, Geburts-/Heiratsurkunden, Auszug aus dem Grundbuch).
    3. Erstellung des Erbprotokolls – dies ist ein Dokument, das die Abgabe der Erklärungen durch die Erben bestätigt.
    4. Erbschein – Der Notar ermittelt den Kreis der Erben und deren Anteile am Nachlass und erstellt anschließend den Erbschein.
    5. Eintragung in das Nachlassregister – Die Urkunde wird in das landesweite Register eingetragen, wodurch sie volle amtliche Gültigkeit erhält.

    Welche Unterlagen werden für die Erbbescheinigung benötigt?

    Je nach Situation (gesetzliche oder testamentarische Erbfolge) werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Die Sterbeurkunde des Erblassers
    • Ausweisdokumente aller Erben
    • Testament (falls vorhanden)
    • Geburts- und Heiratsurkunden – zum Nachweis der Verwandtschaft
    • Auszug aus dem Grundbuch (sofern eine Immobilie Gegenstand der Erbschaft ist)
    • Unterlagen zum Nachweis des Nachlassvermögens (z. B. Gutachten, Verträge)

    Alle Einzelheiten werden individuell festgelegt – der Notar informiert Sie über die vollständige Liste der erforderlichen Unterlagen.

    Erbschein in Gdynia – ohne Warteschlangen und ohne Gericht

    Wenn die verstorbene Person ein Ihnen nahestehender Angehöriger war und Sie den Kreis der Erben festlegen sowie Ihren Ihnen zustehenden Erbanteil erhalten möchten – müssen Sie nicht auf einen Gerichtstermin warten. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in der Notarkanzlei von Karolina Adam in Gdynia.

    Wir erstellen für Sie eine notarielle Erbbescheinigung, die eine rechtskräftige Grundlage bildet für:

    • die Eintragung von Änderungen im Grundbuch,
    • die Auszahlung von Geldern von den Bankkonten des Erblassers,
    • den Verkauf oder die Schenkung der geerbten Vermögenswerte.

    Notar in Gdynia – umfassende Betreuung in Erbschaftsangelegenheiten

    In der Notarkanzlei von Karolina Adam werden Ihre Erbangelegenheiten zuverlässig, termingerecht und unter Wahrung Ihrer Rechte abgewickelt. Unabhängig davon, ob Sie nach dem Gesetz oder aufgrund eines Testaments erben – Sie können auf umfassende rechtliche und formale Unterstützung zählen.

    PREISLISTE FÜR NOTARIELLE DIENSTLEISTUNGEN

    Nicht alle Gebühren, die beim Notar anfallen, stellen dessen Vergütung dar. Die endgültigen Kosten bestimmter Rechtshandlungen werden zusätzlich durch Gerichtsgebühren und Steuern beeinflusst.

    Die von Notaren erhobenen Gebühren umfassen unter anderem:

    • die Gerichtsgebühr gemäß dem Gesetz vom 28. Juli 2005 über die Kosten in Zivilsachen;
    • die Steuer auf zivilrechtliche Handlungen gemäß dem Gesetz vom 9. September 2000 über die Steuer auf zivilrechtliche Handlungen;
    • die Erbschafts- und Schenkungssteuer gemäß dem Gesetz vom 28. Juli 1983 über die Erbschafts- und Schenkungssteuer;
    • die Notargebühr, deren Höhe in der Verordnung des Justizministers vom 28. Juni 2004 über die Höchstsätze der Notargebühren geregelt ist;
    • die Mehrwertsteuer in Höhe von 23 % auf die erhobene Notargebühr.

    In der Regel können Sie sich telefonisch über die voraussichtlichen Kosten einer notariellen Handlung informieren; eine konkrete Kostenangabe ist jedoch erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen möglich.

    Fragen Sie nach einem freien Termin

    Kontaktieren Sie uns, um die Verfügbarkeit eines Termins in unserer Kanzlei zu prüfen. Gerne passen wir den Termin an Ihre Bedürfnisse an.

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