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Akty notarialne

Akt Notarialny - Notariusz Gdynia - Karolina Adam

Czym jest akt notarialny?

Akt notarialny to urzędowy dokument sporządzany przez notariusza, który potwierdza dokonanie określonej czynności prawnej. Posiada on szczególną moc dowodową i stanowi formę wymaganą przez prawo dla wielu czynności cywilnoprawnych – w tym umów sprzedaży nieruchomości, darowizn, testamentów czy założenia spółek.

In der Notarkanzlei von Karolina Adam in Gdynia erstellen wir notarielle Urkunden gemäß den Bestimmungen des Notariatsgesetzes und gewährleisten dabei umfassende Rechtssicherheit sowie eine individuelle Betreuung jedes einzelnen Falles.

Wann ist eine notarielle Urkunde erforderlich?

Eine notarielle Urkunde ist in vielen Situationen zwingend vorgeschrieben. Nachfolgend stellen wir die häufigsten Fälle vor, in denen die Erstellung einer notariellen Urkunde erforderlich ist:
  • Verkauf oder Schenkung von Immobilien – Wohnung, Haus, Grundstück
  • Einrichtung des Sondereigentums an einer Wohnung
  • Ehevertrag (Ehevereinbarung)
  • Notarielles Testament
  • Erbschein
  • Bauträgervertrag
  • Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Änderungen im Gesellschaftsvertrag
  • Übertragung des Unternehmensbesitzes
  • Vereinbarung über die Aufteilung des Vermögens nach der Scheidung

In jeder dieser Situationen erfüllt die notarielle Urkunde nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern schützt auch die Interessen der Parteien, indem sie den Rechtsgeschäften eine eindeutige und schwer anzufechtene Form verleiht.

Wie läuft die Erstellung einer notariellen Urkunde ab?

In unserer Notarkanzlei in Gdynia legen wir Wert darauf, dass der Prozess der Erstellung einer notariellen Urkunde für den Mandanten transparent und angenehm ist. So sieht der typische Ablauf aus:

  1. Beratung – Kontaktaufnahme mit der Notarkanzlei, um die Einzelheiten der notariellen Handlung sowie die Liste der erforderlichen Unterlagen zu klären.
  2. Prüfung der Unterlagen – Wir überprüfen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen.
  3. Erstellung des Urkundenentwurfs – Wir bereiten den Inhalt des Dokuments gemäß dem Willen der Parteien und den geltenden Rechtsvorschriften vor.
  4. Verlesung und Unterzeichnung der Urkunde – bei einem Termin in der Kanzlei verliest der Notar die Urkunde, die Parteien unterzeichnen, und das Dokument erlangt Rechtskraft.

Für die Erstellung einer notariellen Urkunde erforderliche Unterlagen

Die Art der erforderlichen Unterlagen hängt von der jeweiligen Rechtshandlung ab. Zum Beispiel:

  • Beim Verkauf einer Wohnung: Auszug aus dem Grundbuch, Erwerbsnachweis (z. B. notarielle Kaufurkunde), Bescheinigungen der Genossenschaft oder der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Bei einem Testament: Ausweis des Erblassers
  • Bei der Gründung einer Gesellschaft: Angaben zu den Gesellschaftern, Entwurf des Gesellschaftsvertrags, Firmenangaben

Wir beraten Sie stets individuell, was Sie vorbereiten müssen – Sie können sich gerne an uns wenden, um eine konkrete Liste zu erhalten.

Warum sollten Sie sich für unsere Kanzlei in Gdynia entscheiden?

Notarin Karolina Adam steht für Professionalität, Zuverlässigkeit und volles Engagement in jeder Angelegenheit. In unserer Kanzlei in Gdynia können Sie sich auf Folgendes verlassen:

  • eine klare und verständliche Erläuterung jedes notariellen Vorgangs
  • einen schnellen Termin
  • eine zügige rechtliche Betreuung in angenehmer Atmosphäre
  • eine günstige Lage im Zentrum von Gdynia mit guter Anbindung und Parkmöglichkeiten

Wenn Sie eine notarielle Urkunde in Gdynia benötigen – wenden Sie sich an uns. Gerne helfen wir Ihnen, beraten Sie und führen das gesamte Verfahren gemäß den geltenden Rechtsvorschriften durch. Vertrauen Sie auf die Erfahrung und Professionalität einer Notarin.

PREISLISTE FÜR NOTARIELLE DIENSTLEISTUNGEN

Nicht alle Gebühren, die beim Notar anfallen, stellen dessen Vergütung dar. Die endgültigen Kosten bestimmter Rechtshandlungen werden zusätzlich durch Gerichtsgebühren und Steuern beeinflusst.

Die von Notaren erhobenen Gebühren umfassen unter anderem:

  • die Gerichtsgebühr gemäß dem Gesetz vom 28. Juli 2005 über die Kosten in Zivilsachen;
  • die Steuer auf zivilrechtliche Handlungen gemäß dem Gesetz vom 9. September 2000 über die Steuer auf zivilrechtliche Handlungen;
  • die Erbschafts- und Schenkungssteuer gemäß dem Gesetz vom 28. Juli 1983 über die Erbschafts- und Schenkungssteuer;
  • die Notargebühr, deren Höhe in der Verordnung des Justizministers vom 28. Juni 2004 über die Höchstsätze der Notargebühren geregelt ist;
  • die Mehrwertsteuer in Höhe von 23 % auf die erhobene Notargebühr.

In der Regel können Sie sich telefonisch über die voraussichtlichen Kosten einer notariellen Handlung informieren; eine konkrete Kostenangabe ist jedoch erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen möglich.

Fragen Sie nach einem freien Termin

Kontaktieren Sie uns, um die Verfügbarkeit eines Termins in unserer Kanzlei zu prüfen. Gerne passen wir den Termin an Ihre Bedürfnisse an.

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